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§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
1.
Unsere AGB gelten für alle Verträge, insbesondere für Lieferungen von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
2.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot-Vertragsschluss-Angebotsunterlagen
1.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
Sämtliche Vereinbarungen, auch solche mit Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten die Gegenleistung zurück.
2.
Etwaige Muster gelten als Typenmuster, die den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Kunden darauf, dass die gelieferte Ware mit allen Einzelheiten diesem Muster entspricht. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildung, Maß- und Gewichtsangaben, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An ihnen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.
Wir behalten uns vor, jederzeit änderungen der Konstruktion, Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige änderungen auch an ausgelieferten Produkten vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Fracht- und Verpackungskosten und gfs. Transportversicherung werden nach unserer Wahl zusätzlich in Rechnung gesellt.
2.
Ist der Kunde Unternehmer geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Fracht- und Verpackungskosten und gfs. Transportversicherung werden nach unserer Wahl zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.
Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringungen einbezogenen Dritten verlangten Entgeltes erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5.
Nach unserer Auftragsbestätigung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes unverzüglich zur Zahlung fällig. Nach Erhalt der Ware durch den Kunden ist die restliche Rechnungssumme ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nicht anderes vereinbart ist. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware beim Kunden ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
6.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Leistungszeit, Gefahrübergang
1.
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich feste Termine vereinbart wurden. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden und werden diese aus Gründen, die wir zu vertreten haben, überschritten, muss der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen für die Erfüllung des Vertrages setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
2.
Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In diesem Fall oder im Fall des Annahmeverzugs des Kunden, sind wir außerdem berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.
Ist der Kunde Unternehmer, ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - die Lieferung "ab Lager" vereinbart.
4.
Teillieferungen sind zulässig, soweit die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse ist. Zulässige Teillieferungen gelten als an sich abgeschlossenes Geschäft.

§ 5 Haftung für Mängel
1.
Ist der Kunde Verbraucher haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
Wir sichern zu, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Farbabweichungen sind produktionstechnisch möglich.
2.
Ist der Kunde Unternehmer, so behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 6.
4.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzanspruche wegen Mängel handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
5.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Farbabweichungen sind produktionstechnisch möglich und begründen keine Gewährleistungsrechte.

§ 6 Haftung für Schäden
1.
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde ist für das ordnungsgemäße Aufstellen/ Inbetriebnahme der Ware selbst verantwortlich. Wir haften dementsprechend nicht für Schäden, die durch das unsachgemäße Aufstellen/ Inbetriebnahme der Ware entstehen. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts begrenzt.
2.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Erstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzan- sprüchen wegen eines Mangels ab übergabe der Sache.
3.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig entstehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

5.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder gfs. Abtretung der Herausgabeanspruche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Rücklieferungen
Rücklieferungen, aus welchem Grund auch immer, können nur nach vorheriger Zustimmung durch uns angenommen werden. Die Ware ist dabei sachgemäß durch den Kunden zu verpacken. Ihr ist ein Warenbegleitschein beizufügen mit Angabe des Grundes der Rücksendung, des Mitarbeiters, der die Zustimmung zur Rücklieferung erteilt hat, der Kommissionsnummer, der Artikelnummer, des Lieferdatums und gfs. der Rechnungsnummer. Sonderanfertigungen und modifizierte Teile sowie beschädigte Artikel sind grundsätzlich von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen. Die Frachtkosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Rücksenders.

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§11 Schlussbestimmungen
1.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der BRD. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
2.
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Geschäftsitz zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.